Vorwort
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Der Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst unserer Bundesrepublik, und jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigene Verfassungsschutz-behörde.
Offiziell nennt man diese dann jeweils das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Darüber hinaus, hierarchisch aber nicht übergeordnet gibt es noch das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Demnach existieren also 17 Behörden, die diesen Geheimdienst Deutschlands darstellen.
[...]
Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Institutionen, Organisationen, Gruppierungen, Vereinigungen oder Einzelpersonen ausfindig zu machen und zu beobachten, die sich politisch,
ideologisch oder paramilitärisch gegen das Staatsgebilde der BRD wenden oder versuchen, dieses zu überwinden. Im Wortsinn soll damit eben unsere Verfassung, das Grundgesetz, geschützt werden.
Jeder, der sich gegen das Grundgesetz stellt, ist theoretisch ein Feind der Bundes-republik oder seiner Länder.
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Ein wichtiger Aspekt, der hierzu erwähnt werden muss, ist, dass der Verfassungsschutz ausdrücklich kein Organ der Exekutive nach dem Prinzip der Gewalten-teilung ist. Zwar untersteht er der
Aufsicht des Bundesinnenministeriums und unterliegt der legislativen Kontrolle durch das Parlament, dem Bundestag, dennoch hat der Verfassungsschutz keine Exekutivgewalt.
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In den letzten 40 Jahren dieser Bundesrepublik Deutschland gab es nun mehrere Ereignisse, bei denen der Verfassungsschutz eine entscheidende Rolle spielte.
Die hier zusammengetragenen und beschriebenen Vorgänge betreffen unterschiedliche Bundesländer und deren jeweilige Behörden. Obwohl jede unabhängig agiert, ist der Grundtenor
– die Vorgehensweise – vergleichbar, sogar symptomatisch. In der Darstellung der Ereignisse wird der Einfachheit halber meist allgemein vom Verfassungsschutz die Rede sein.
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Auszug Kapitel 1 (Ulrich Schmücker)
[... Seite 4]
Nach zwei Wochen im Gefängnis in Koblenz schrieb Ulrich Schmücker eine Haftbeschwerde, in der er einerseits die Planung eines Sprengstoffanschlages bestritt, andererseits aber seine gewaltfreie
politische Aufklärungstätigkeit in Berlin erklärte, die das Ziel verfolgte, die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland zu ändern. Allein diese Äußerung dürfte beim Verfassungsschutz
für Hellhörigkeit gesorgt haben, vor allem vor dem Hintergrund der gefundenen Bombe im Kofferraum und der mitverhafteten Komplizen.
Da versuchte also jemand – scheinbar oder offensichtlich auch mit Gewalt – die Bundesrepublik zu bekämpfen. Exakter kann man sich kaum zur Zielscheibe für eine Beobachtung durch den
Verfassungsschutz machen.
Dass Schmücker ein umgänglicher Häftling war, der bisher mit seinen Aktionen noch nie einen Menschen verletzt hatte, spielte ab diesem Zeitpunkt vermutlich keine Rolle mehr.
Kurz darauf bekam Schmücker Besuch in seiner Zelle und machte somit die verhängnisvollste Bekanntschaft seines Lebens. Der Besucher nannte sich Peter Rühl und gab sich als Sonderbeamter
des Berliner Senats, Abteilung Inneres, zu erkennen.
[...]
Rühl hieß natürlich nicht wirklich so. Ende der 60er-Jahre war er selbst schon bei linken Gruppierungen wie der APO in Erscheinung getreten, machte sich in der Szene jedoch schnell verdächtig,
in Staatsdiensten zu stehen.
[...]
Rühl bearbeitete Schmücker mit allen psychologischen Tricks. Während seiner fast täglichen Besuche plauderte er mit ihm über seine Kontakte in die linke Szene, er ließ Insider-Informationen zum
Tod Georg von Rauchs durchblicken, machte vage Andeutungen, Schmücker bei dessen Haftentlassung helfen zu können. Er möchte sich nur unterhalten, da er nicht unmittelbar Straftaten aufklären wolle,
erklärte Rühl. Dann wiederum besuchte er ihn tagelang nicht. Ulrich Schmücker durchschaute die Taktik anfangs und ging auf all das nicht ein, er sagte so gut wie nichts. Das gleiche Spiel spielte
der Verfassungsschutzmann zeitgleich auch mit den anderen Verhafteten Harald Sommerfeld, Inge Viett und Wolfgang Knupe. Anfang Juni ’72 gelang es Rühl mit viel Raffinesse, den Druck auf Schmücker,
der nun rund fünf Wochen in Haft saß und davon angefressen war, zu erhöhen und ihn zu verunsichern. Rühl hatte einige gute Informationen über Schmückers Kontakte zu Untergetauchten, dessen
Beteiligung an Straftaten und über einen Kauf von Sprengstoff aus arabischen Kreisen. Rühl war derart gut im Bilde, dass Schmücker annehmen musste, jemand habe ausgepackt. Alles deutete auf
Sommerfeld hin, und tatsächlich spielte Rühl die beiden gegeneinander aus.
[... Seite 5]
Dem erfahrenen sowie für solche Gespräche geschulten und trainierten Spezialisten [Rühl] gelang es, den intelligenten, aber hoffnungslos unterlegenen Schmücker derart zu manipulieren, dass dieser
seinen ersten gravierenden Fehler machte: Er brach das Credo der „Bewegung 2. Juni“ (und auch der RAF): Mit den Bullen redet man nicht. Sobald die was fragen, wird geschwiegen. Aber Schmücker
begann zu reden und Rühl war am Ziel: Er hatte einen aus der Gruppe „herausgebrochen“.
Schmücker, der einfach nur aus dem Gefängnis heraus wollte, meinte, sich zum Schein auf Rühl einlassen und trotzdem die Kontrolle behalten zu können. Dessen Versprechungen Glauben zu schenken,
war sein zweiter großer Fehler. Angesichts der Umstände ist das verständlich, zudem war genau das natürlich auch Rühls Kalkül. Tatsächlich bestimmte der Verfassungsschützer die Regeln des Spiels.
Er hatte mit Schmücker nicht weniger als die Aussicht auf einen V-Mann innerhalb der „Bewegung 2. Juni“, eine Top-Quelle.
[... Seite 6]
Der Prozess gegen Ulrich Schmücker im Februar 1973 war reine Formsache und endete wie von Rühl vorhergesagt. Er bekam 2½ Jahre Freiheitsstrafe, wurde jedoch umgehend aus gesundheitlichen Gründen
freigelassen. Ihm wurde von Freunden und polizeilicher Seite geraten, Berlin zu verlassen, um möglichen Racheakten aus dem Weg zu gehen.
Davon wollte er nichts hören, denn er suchte neuen Anschluss zu den linken Genossen. Schon gar nichts hören wollte Schmücker von dem „Geheimdienstbullen“, der ihn telefonisch um ein Treffen bat.
Hatte Schmücker tatsächlich nur seine schnelle Entlassung mittels Rühl bewerkstelligen wollen?
[... Seite 8]
In der „Tarantel“ arbeitete ein Mann, den alle nur „Hartmut“ nannten. Sein realer Name lautet Volker Weingraber Edler von Grodek. Der ehemalige Kleinkriminelle und Zuhälter lernte die Wolfsburger
Gruppe im April kennen und freundete sich schnell mit ihnen an. Die „Rote Ilse“ [Jandt] erzählte ihm freimütig und vertrauensvoll von den revolutionären Plänen und der Schmücker-Problematik.
Dass Weingraber seit 1972 unter dem Decknamen „Wien“ für das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin als V-Mann arbeitete, wusste freilich niemand. So berichtete dieser frühzeitig seinem Agentenführer
von den Ereignissen und Plänen rund um Schmücker. Der Verfassungsschutz war also im Bilde und setzte rechtzeitig zwei Beamte in die Tarantel. Dass nicht Schmücker den Verfassungsschutz im Schlepptau
hatte, sondern Weingraber ihn mitbrachte, konnten die Wolfsburger nicht mal im Traum erahnen.
Allerdings bekamen auch die Berufs-Observierer nicht mit, dass die Kommune drei eigene Beobachter auf Schmücker angesetzt hatte. Das berichtete Weingraber alias Wien erst am nächsten Tag seinem
V-Mann-Führer „Steinecker“.
[... Seite 14]
Indes wurde auch Weingraber langsam nervös. Zum einen war er mit Steinecker in Streit geraten, als er ihm die mutmaßliche Tatwaffe aushändigen sollte. Er befürchtete, der Verfassungsschutz könnte
ihn damit zum Verdächtigen machen. Steinecker erwiderte, das Gegenteil sei der Fall – es diene seinem Schutz. Wie Recht der damit haben sollte! Zum anderen erfuhr er von Plaudertasche Billy bereits
kurz nach dem Mord, dass ein Teil des Schmücker-Fragebogens auf seiner Schreibmaschine getippt worden war.
Auch sein Kino-Alibi für den Tatzeitraum war recht wackelig. Weingraber steckte in einer typischen V-Leute-Problematik. Er hatte sich so nah an die Anarcho-Gruppe herangearbeitet und lieferte so
exakte Berichte aus dem innersten Kreis der Terrorszene, dass es für ihn selbst gefährlich wurde. Das Risiko trug er weitgehend allein. Aber es sollte noch dicker kommen.
[... Seite 17]
Die Vorsitzende Richterin im 4. und letzten Prozess, Dr. Ingeborg Tepperwien, brauchte nicht sehr lange, um das gesamte Ausmaß der Verstrickungen des Verfassungsschutzes, dessen gezielte
Manipulationen und die massiven Rechtsverletzungen seitens der Ermittlungsbehörden zu erkennen. Bereits nach 54 Verhandlungstagen fällte die 18. Große Strafkammer Ende Januar 1991 ihr Urteil.
Das Verfahren wurde ohne Entscheidung zur Sache – die Aufklärung des Schmücker-Mordes – eingestellt. Die Angeklagten waren somit frei. Das Gericht sparte in der Urteilsbegründung nicht mit
deutlicher Kritik an den Praktiken des Inlandsgeheimdienstes und der Arbeitsweise der Staatsanwälte.
[...]
Auszug Kapitel 2 (Verena Becker)
[... Seite 22]
Am 7. April 1977 wurde Generalbundesanwalt Siegfried Buback in seinem Dienstwagen zusammen mit seinem Fahrer und einem Personenschützer in Karlsruhe erschossen. Als der Mercedes an einer
roten Ampel stoppte, tauchte auf der rechten Seite ein Motorrad mit zwei dunkel bekleideten und Sturzhelme tragenden Personen auf. Der Sozius feuerte 15 Mal aus einem Maschinengewehr auf die
Insassen des Autos. Buback und der Fahrer starben noch am Tatort, der Sicherheitsbeamte wenige Tage später im Krankenhaus. Die Attentäter konnten mit der schnellen Suzuki vom Tatort entkommen.
[...]
Am 3. Mai spricht auf einer Polizeiwache im baden-württembergischen Singen eine Frau vor, die kurz zuvor einen der im Fernsehen gezeigten Verdächtigen wiedererkannt haben will.
In einem Singener Café habe sie Knut Folkerts in Begleitung einer Frau gesehen, schildert die Zeugin. Zwei Polizisten suchen daraufhin das Café auf, um besagte Personen zu kontrollieren.
Als die Beamten die beiden Personen zu deren Fahrzeug auf einem nahegelegenen Parkplatz begleiten, eröffnen die Verdächtigen dort das Feuer auf die Polizisten. Tatsächlich handelt es sich um
Günter Sonnenberg und Verena Becker. Ihnen gelingt in einem gestohlenen Fahrzeug die Flucht, während die Ordnungshüter schwer verletzt zurückbleiben müssen.
Bei der anschließenden Verfolgungsjagd durch zusätzlich alarmierte Polizeifahrzeuge verfahren sich Becker und Sonnenberg in Singen. An einer gesperrten Auenzufahrt verlassen sie das Auto,
um zu Fuß weiter zu flüchten. Als sie jedoch von der Verstärkung der örtlichen Polizei eingeholt werden, kommt es zum erneuten Schusswechsel, bei dem Verena Becker eine Maschinenpistole zum
Einsatz bringen will. Der Aufforderung, sich zu ergeben, kommen beide nicht nach. Becker wird daraufhin durch einen gezielten Schuss am Bein verletzt, Sonnenberg wird am Kopf getroffen und
entgeht nur dank einer Notoperation dem Tod. Die beiden Polizisten vom Parkplatz überleben die zahlreichen Schussverletzungen ebenfalls.
[...Seite 24]
Im Jahr ’77, exakt am 11. Mai, genau einen Tag nachdem Ermittlungsrichter Horst Kuhn am BGH den Haftbeschluss gegen Becker und Sonnenberg ausgestellt hatte, wird der BKA-Abteilung
Terrorismus (TE) auf Antrag des Generalbundesanwalts Kurt Rebmann die Erlaubnis erteilt, Untersuchungshäftling Becker zum Zweck von Ermittlungshandlungen jederzeit auszuführen.
Die Abteilung TE des BKA ist diejenige, deren Chef Gerhard Boeden in der Tagesschau vom 8. April ’77 eine Mittäterschaft Beckers noch so überzeugt wie lapidar ausgeschlossen hatte.
Nun gab es Ermittlungshandlungen? Welche Strippen sollten dort gezogen werden?
[... Seite 25]
Welchem Zweck könnte das Schweigen gedient haben? Dem Schutz eines Informanten? Einer Informantin, die selbst in irgendeiner Art und Weise mit dem dreifachen Mord in Karlsruhe in Verbindung steht?
Hatte der Schutz einer so ergiebigen Quelle abermals Vorrang vor der Aufklärung einer Straftat? Hofften die Geheimdienstler, Becker würde auch andere Aspekte rund um die RAF preisgeben,
etwa zukünftige Aktionen und bisher unbekannte aktive Genossen? Oder hatte der Verfassungsschutz ein Eigeninteresse, die Wahrheit zu verschleiern? Gab es eventuell Umstände, welche die
Verfassungsschützer keinesfalls öffentlich machen wollten, weil da eine Sache außer Kontrolle geraten war und die Behörde ein ähnliches Desaster wie im Fall Schmücker befürchtete?
Die Parallelen zu dem damaligen Verwirrspiel sind unverkennbar. Betrachtet man nun logisch und mit gesundem Menschenverstand alle Fakten, drängt sich unweigerlich ein ganz konkreter Gedanke auf.
Darf man einen solch brisanten Verdacht laut aussprechen?
[... Seite 29]
Nicht zuletzt ist die Aussage eines ehemaligen BKA-Beamten erwähnenswert, da sie augenscheinlich ebenso unsachlich ist wie schon Boedens merkwürdige Argumentation in der ’77er Tagesschau,
und der Experte damit fast seine Reputation beschädigte: Wolfgang Steinke, ehemaliger Abteilungsleiter und enger Mitarbeiter von BKA-Präsident Horst Herold, antwortete Anfang 2012 in
derselben TV-Doku auf die Frage nach den Zeugen, die eine weibliche Person auf dem Motorrad gesehen haben wollen, mit den Worten: „Wenn mir einer sagt, es war ’ne zierliche Frau und...
ne Dame oder ähnliches, dann frage ich ihn: ’Wie hieß die denn?’ oder ‚Wo kann man die denn finden?’ Und dann machen die den Sack zu, weil die nicht mehr wissen. Und dann muss ich ’se
doch nach Hause schicken. Was will ich aus denen noch herauskriegen?" Wie bitte?!
[... Seite 30]
Also, unter welcher Prämisse kam es zu dieser auffallend abstrusen Sichtweise Steinkes? Welchem Zweck folgten nicht nur diese, sondern generell die zahlreichen konträren Informationen?
Folgten sie überhaupt einem Zweck? Wie erklären sich die verschiedenen Spurenanalysen, die vielen ignorierten Indizien, die ungleichen Standpunkte der BKA-Ermittler, die Strategien des
Verfassungsschutzes und die noch immer nicht völlig offengelegten Akten? Ist der Bundesanwaltschaft ein taktisches Verhalten zu unterstellen? Oder gab es ein höheres Gebot der Ordnung,
das sich dem objektiven Blick eines Laien verschließt, sodass zwangsläufig der Verfassungsschutz als vermeintlicher Drahtzieher in den Fokus rücken musste? War es gar das im Zusammenwirken
mit anderen Behörden perfekt vollendete Vabanquespiel des Verfassungsschutzes? Es wäre nicht das erste Mal. Aber diese Fragen konnten auch im neuen Prozess, der am 30. September 2010 in
Stammheim begann, nicht geklärt werden, weil sie nicht gestellt worden waren.
[...]
Auszug Kapitel 3 (Stammheim)
[Seite 31]
Was passierte in der legendären Todesnacht von Stammheim am 18. Oktober 1977? Die Antwort auf diese Frage erlangte traurige Berühmtheit und gehört heute zum allgemeinen deutschen Geschichtswissen.
Die RAF-Insassen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe begingen gemeinschaftlichen Suizid und wurden am Morgen nach der geglückten Befreiung des Lufthansa-Flugzeugs „Landshut“ tot in
ihren Zellen aufgefunden, Irmgard Möller überlebte nur knapp. Mit der Ermordung von Hanns Martin Schleyer endeten die schrecklichen Ereignisse dieser als „Deutscher Herbst“ bezeichneten Eskalationen.
Was in den Tagen und Nächten davor passierte, ist fast ebenso erschreckend, jedoch weit weniger bekannt.
[... Seite 35]
Am 17. März 1977 treten der baden-württembergische Innenminister Karl Schiess und der Justizminister Traugott Bender vor die Presse und erklären, in Stammheim seien in zwei Zeiträumen Gespräche
zwischen RAF-Häftlingen und deren Verteidigern abgehört worden. Anlass dessen war die Vermutung, aus der JVA heraus könnten Gewaltakte gelenkt werden. Es habe ein „rechtfertigender Notstand“
vorgelegen, wie ihn das Strafgesetzbuch kenne, so die Minister. Und in ähnlicher Situation würde man wieder so verfahren.
[...]
Aber selbst bei der Existenz von real greifbaren Gefahren hätten Verfassungsschutz und BND keinesfalls das Recht gehabt, Beschuldigte oder Angeklagte eines Strafverfahrens abzuschöpfen.
Dem BND fehlt im Innland dazu auch die Legitimation. Und der Polizei ist es generell untersagt, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Im Fall Stammheim wäre einzig der Vorsitzende
des 2. Strafsenats als zuständiger Haftrichter derjenige gewesen, der – bei hinreichender Grundlage – einem so massiven Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Grundrechte zustimmen dürfte.
Besonders die deutsche Historie liefert dafür gute Argumente.
[...]
Auszug Kapitel 4 (Birgit Hogefeld, Wolfgang Grams und ein V-Mann)
[Seite 37]
In der Hochphase der Auseinandersetzungen der 70er und 80er Jahre zwischen Bundesrepublik und links-militanten Gruppen gelang dem Verfassungsschutz bei der „Bewegung 2.Juni“ etwas hervorragend,
was ihm bei der zahlenmäßig deutlich größeren RAF damals nicht geglückt war – die Anwerbung eines Mitgliedes der Kommandoebene beziehungsweise einen Spitzel dort zu platzieren.
[... Seite 38]
In der Mainzer Behörde dürfte nun helle Aufregung geherrscht haben, vielleicht knallten auch ein paar Sektkorken. Denn die am 27. Juli 1956 in Wiesbaden geborene und somit 35-jährige Hogefeld
galt als Kopf der dritten RAF-Generation. Das bis dato schier Unmögliche war gelungen: Erstmals hatte ein Nachrichtendienst direkten Zugang zu einem aktiven Kader. Auch wenn die RAF eine interne
Rangordnung immer bestritt, galt Hogefeld zweifelsohne zu deren einflussreichsten Personen. V-Mann Anton musste natürlich unbedingt dranbleiben, denn noch war völlig unklar, in welchem Maß
Hogefeld in zurückliegende Aktionen der RAF verstrickt war und welche Rolle sie bei möglichen zukünftigen Aktivitäten vielleicht spielen würde.
[... Seite 42]
Was genau in diesen Augenblicken tatsächlich passiert war, als Grams im Gleisbett lag, hat später heftigste Debatten ausgelöst, die bis in die Gegenwart andauern. Aus diesen Sekunden,
in denen im Grunde schon alles zu spät war, weil zwei Menschen im Sterben lagen, entwickelte sich ein politischer Skandal, der die frisch wiedervereinte Republik erschütterte.
Zwei vorherrschende Sichtweisen, die gegensätzlicher nicht sein können, erheben den gegenseitigen Vorwurf, eine Intrige zu sein. Wurde der verwundete Wolfgang Grams von Polizisten erschossen oder
hat er sich den Kopfschuss selbst zugefügt? Sogar investigative und renommierte Medien wie „Der Spiegel “ und das ARD-Magazin „Monitor“ vertraten kurz nach den Ereignissen von Bad Kleinen die These,
Wolfgang Grams sei aus Rache für Michael Newrzella noch direkt auf dem Bahngleis von GSG 9-Beamten hingerichtet worden.
[... Seite 44]
Und als wäre die Causa „Bad Kleinen“ durch den missglückten Einsatz, die lückenhafte Aufklärung und den Rücktritt des Bundesinnenministers nicht schon Debakel genug, sorgte das rheinland-pfälzische
LfV mit einem Handstreich dafür, dass sie endgültig zu einer Affäre von innenpolitischer Dimension wurde.
[... Seite 47]
Der eigentliche Skandal hinter dem Desaster war abermals das Agieren des Verfassungsschutzes. 18 Jahre später wurden mit dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011 böse Erinnerungen wach,
denn die Parallelen sind erschreckend.
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Auszug Kapitel 5 (Thüringer Heimatschutz und Nationalsozialistischer Untergrund)
[Seite 48]
Eine Reihe von Morden durchzog ab Herbst 2000 die deutschen Länder, und fast immer traf es Einwanderer türkischer Herkunft, einmal einen Exil-Griechen. Am Ende sind neun Migranten und eine
Polizistin ermordet worden, ihr Kollege überlebte schwer verletzt. Die Polizei ermittelte mit dem gigantischen Aufwand von 160 Beamten in mehreren Sonderkommissionen.
Man ging Tausenden Spuren nach, prüfte unzählige Daten von rund 11.000 Personen, jedoch weitgehend erfolglos. Als in den Jahren 2005/2006 ein Zusammenhang der Morde erkennbar wird,
befassen sich erstmals überregionale Medien mit der Mordserie. Dabei wurde über den oder die Täter viel spekuliert, von sachverständigen Ermittlern und weniger wissenden Journalisten.
Erstere können das, die zweiten dürfen das.
Von einem Psychokiller war die Rede, auch von Glücksspiel-, Geldwäsche- und Drogenkriegen konkurrierender Clans aus der Unterwelt, sogar die türkische Mafia wurde verdächtigt.
Der Begriff von einem territorial verlagerten „tiefen Staat“ kursierte durch Zeitungsartikel und Fernsehberichte. Laut einem angesehenen Hamburger Wochenblatt waren einige Ermittler
sogar der Ansicht, es handle sich um einen heimlichen Pakt von türkischen Ultra-Rechten mit dem türkischen Geheimdienst. Damit lagen sie völlig daneben. Ließe man im letzten Satz
jedoch das auf osmanische Kreise weisende Adjektiv weg, käme man im Land dieser mörderischen Angriffe den Hintergründen schon näher – nämlich einer rein teutonischen Verbindung.
[... Seite 49]
Unmittelbar nach dem Verschwinden des Trios startete in Thüringen eine Fahndung in Kooperation von LKA und Verfassungsschutz, die Operation „Drilling“. Aber eine wirkliche Zusammenarbeit der
beiden Behörden gab es auch diesmal nicht, das Vertrauen war nachhaltig belastet. Dem LfV gelang es, im Alleingang, mehrere Personen aus dem direkten Umfeld des NSU zu rekrutieren oder sehr nah
an diesen heranzumanövrieren. Wichtige Angaben der Informanten, aus denen die Polizei mögliche Aufenthaltsorte hätte ableiten können, wurden ihr nicht geliefert. Und natürlich hatte der
Quellenschutz für die Geheimdienstler oberste Priorität. So war Tino Brandt [V-Mann „Otto“] nicht selten bestens über ermittlungstaktische Schritte der Polizei informiert, wie das LKA bei dessen
Vernehmung bemerkte. Denn Otto war zu dieser Zeit ja längst Spitzel des Verfassungsschutzes und Lieblingsinformant von Behörden-Chef Helmut Roewer. Allein die Kollegen vom LKA tappten im Dunkeln.
[... Seite 56]
Da darf man schon mal fragen, warum es immer jene extremen Typen sind, für die sich der Verfassungsschutz interessiert, oder warum sich ausgerechnet diese ganz rechten Hardliner wie Dienel,
Brandt oder Rachhausen für Spitzeldienste anbieten. Weil sie aus Sicht der Behörden den meisten Einfluss in der Szene haben, weil sie aufgrund ihres Vorstrafenregisters dort vertrauenswürdig
erscheinen und so an wichtige Informationen gelangen? Weil sie sich exponieren, aktiv sind und ihnen niemand die Spitzelei für den verhassten Staat zutraut? Oder glauben die,
wirklich so clever zu sein, das gefährliche Spiel beherrschen zu können? In einem Flair aus Abenteuer und Gefahr plus dem Glauben an die eigene Unverwundbarkeit bekommen sie viel Geld dafür,
dass sie ihre „treuen Kameraden“ verpfeifen und hoffen, selbst ungeschoren davonzukommen?
[... Seite 60]
Das BfV war seinerzeit jedenfalls froh, dank Corelli über alle Details der rechten Szene informiert zu sein, hatte es den V-Mann doch eigens zu diesem Zweck dorthin beordert.
Und wenn die Bezahlung eines Informanten ein Qualitätsmaßstab für den Wert seiner erbrachten Gefälligkeiten darstellt, dürfte Corelli eine außerordentlich wichtige Quelle gewesen sein.
Bekanntlich erhielt Richter für den Zeitraum von mindestens dreizehn Jahren insgesamt 180.000 €, andere Quellen sprechen sogar von knapp 300.000 €. Das entspricht einem Monatsdurchschnitt
von 1150 € bzw. 1900 €. Sollte Richter tatsächlich noch bis 2012, also insgesamt achtzehn Jahre lang, im Dienst des BfV gestanden haben, würde das den Schnitt zwar senken, die gesamte
Summe bliebe dennoch beachtlich. Damit toppt er sogar Thüringens Spitzen-Quelle Brandt, der für seine siebenjährige Spitzeltätigkeit rund 200.000 D-Mark bekam.
[... Seite 69]
Aus Daleks Schilderungen über rechte Strukturen ist eine deutliche Distanz zu dieser herauszuhören, so, als ob er sich nie mit der Neonazi-Ideologie identifiziert hat.
Er spricht von der thüringischen rechten Szene in einer Form, als habe er damals nicht dazugehört. Kameradschaften und Gruppierungen bezeichnet er abstrakt „man“, den Kumpel Brandt
nennt er mit vollem Namen, niemals kommt ein persönlicher Bezug zu den Akteuren des THS zum Ausdruck. Den Thüringer Verfassungsschutz nennt er nur „das Amt in Thüringen“.
Was bei Dalek auffallend fehlt, ist diese bei enttarnten V-Leuten übliche und durchschaubare Rechtfertigung, ihr Spitzeldasein in Interviews zum notwendigen und großartigen Dienst
an der eigenen Sache zu verklären, um die moralische Fragwürdigkeit und den damit einhergehenden Ruch des Verräters mit ihrem Restgewissen vereinbaren zu können.
„Otto“ Brandt und „Küche“ Dienel verstiegen sich in ihrer kleingeistigen Arroganz tatsächlich zu der Behauptung, den Spieß umgedreht zu haben, um die Geheimdienste als Quellen abzuschöpfen.
Sie glaubten, weil sie vom Verfassungsschutz neben viel Geld und Aufmerksamkeit noch nahezu Straffreiheit garantiert bekamen, dem Staat, also dem erklärten Feind, ein Schnippchen geschlagen zu haben.
Derartiges Geschwätz kommt von Dalek nicht, er spricht abgeklärt und strukturiert. Dessen ostentative Selbstsicherheit scheint andere Ursachen zu haben. Die eines mächtigen Mentors im Rücken?
[... Seite 70]
Die Verfassungsschützer stellten also genau jene undurchsichtige Situation her, die sie eigentlich transparent machen sollten. Frei nach dem Motto:
Wer keine Arbeit hat, macht sich welche. Und das galt nun beileibe nicht nur für Bayern und Thüringen.
Auszug Kapitel 6 (Fazit)
[... Seite 79]
Man könnte entschuldigend dagegenhalten, dass der Verfassungsschutz als Präventiv-Organ mit dem Sammeln von Informationen und Verstehen von Strukturen und Zusammenhängen einerseits
ganz im Sinne seines dienstlichen Auftrages handelt – und der zweite Aspekt, die Geheimhaltung, sich wie von selbst aus der Rolle des Nachrichtendienstes ergibt.
Wenn er dabei jedoch jedes Augenmaß für alle demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verliert, weil sein Bestreben nach Kontrolle so ausgeprägt ist, dass diese Hürden wenn
nötig übersprungen werden – und moralische Bedenken ohnehin keine Rolle spielen –, ist das nicht mehr zu akzeptieren.
[...]
ENDE
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